Teilhabe am Arbeitsleben: Voraussetzungen, Leistungen & Antrag (2026)

Was bedeutet Teilhabe am Arbeitsleben?

Die Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet Leistungen zur beruflichen Rehabilitation nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie sollen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten, eine neue Tätigkeit aufzunehmen oder wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit langfristig zu sichern oder wiederherzustellen und eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Typische Maßnahmen sind:

  • berufliche Weiterbildung oder Umschulung
  • technische Arbeitshilfen
  • Leistungen zur Arbeitsplatzanpassung
  • Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung
  • Arbeitserprobung oder berufliche Orientierung

Wer hat Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben?

Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben Menschen, die:

  • wegen Krankheit oder Behinderung ihren Beruf nicht mehr wie bisher ausüben können
  • von einer Behinderung bedroht sind
  • ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen möchten

Wichtige Voraussetzung ist, dass eine voraussichtliche oder bestehende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Typische Zielgruppen sind:

  • Menschen nach Unfällen oder längerer Krankheit
  • Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Menschen mit körperlichen oder psychischen Behinderungen
  • Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nach medizinischer Reha

Welche Leistungen gibt es zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Die Leistungen sind vielfältig und individuell anpassbar.
Zu den wichtigsten gehören:

Berufliche Weiterbildung und Umschulung

Wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, wird eine neue Qualifikation gefördert.

Technische Arbeitshilfen

Dazu zählen z. B. spezielle Computer, ergonomische Arbeitsplätze oder Hilfsmittel.

Unterstützung am Arbeitsplatz

Zum Beispiel durch Jobcoaching, Integrationsfachdienste oder Eingliederungshilfen.

Leistungen an Arbeitgeber

Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, wenn sie Menschen mit Einschränkungen beschäftigen.

Arbeitsplatzerhalt und Anpassung

Maßnahmen, um den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern.

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist.

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Welche Reha-Träger sind zuständig?

Je nach Situation können unterschiedliche Träger zuständig sein:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Unfallversicherungsträger
  • Integrationsämter
  • Sozialhilfeträger

Welcher Träger zuständig ist, hängt meist von der Erwerbsbiografie und Ursache der Einschränkung ab.


Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben: Schritt für Schritt

1

Beratung einholen

Zunächst sollte eine Beratung beim zuständigen Reha-Träger erfolgen.

2

Antrag stellen

Der Antrag wird beim zuständigen Träger eingereicht (oft über ein Formular für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“).

3

Medizinische und berufliche Prüfung

Es wird geprüft, welche Maßnahmen geeignet und notwendig sind.

4

Reha-Plan

Gemeinsam wird ein individueller Plan erstellt.

5

Umsetzung der Maßnahmen

Die bewilligten Leistungen werden durchgeführt (z. B. Umschulung, Hilfsmittel, Training).


Dauer und Ablauf der Maßnahmen

Die Dauer hängt stark von der Maßnahme ab:

  • kurze Anpassungen: wenige Wochen
  • berufliche Weiterbildung: mehrere Monate
  • Umschulungen: meist 1,5 bis 2 Jahr

Häufige Probleme bei der Beantragung

Viele Anträge werden zunächst abgelehnt oder verzögert, z. B. weil:

  • Unterlagen fehlen
  • Zuständigkeiten unklar sind
  • medizinische Nachweise nicht ausreichend sind
  • die Erwerbsminderung nicht klar belegt ist

👉 Tipp: Eine gute medizinische und berufliche Begründung erhöht die Bewilligungschancen deutlich.


FAQ – Häufige Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Was ist das Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben?

Das Ziel ist die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Berufsleben trotz gesundheitlicher Einschränkungen.

Wer bezahlt die Leistungen?

Je nach Fall übernehmen z. B. Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Unfallversicherung die Kosten..

Muss ich arbeitslos sein, um Leistungen zu erhalten?

Nein. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch beantragt werden, wenn Sie noch beschäftigt sind, aber Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist.

Bekomme ich während der Maßnahme Geld?

Ja, in vielen Fällen erhalten Sie:

  • Übergangsgeld
  • Ausbildungsgeld
  • ggf. weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Kann ich mir die Maßnahme selbst aussuchen?

Sie können Wünsche äußern, aber die Entscheidung basiert darauf, welche Maßnahme am besten geeignet ist, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern.

Muss ich eine Behinderung haben?

Nein, auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ohne anerkannte Behinderung können Anspruch haben.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate, abhängig von:

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • medizinischen Gutachten
  • Zuständigkeitsklärung

Kann ich während der Maßnahme kündigen oder den Job wechseln?

Ja, aber das sollte immer mit dem Reha-Träger abgestimmt werden, da es Auswirkungen auf die Förderung haben kann.

Kann mein Antrag abgelehnt werden?

Ja, ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn:

  • keine ausreichende gesundheitliche Einschränkung vorliegt
  • andere Leistungen vorrangig sind
  • die Maßnahme nicht als geeignet angesehen wird

👉 Wichtig: Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

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