Kein Tag gleicht dem anderen…
Das Aufgabenspektrum ist so individuell wie die Klienten!
Schulbegleiter Aufgaben… Die konkrete Durchführung einer Schulbegleitung ist vielschichtig; das Aufgabenfeld kann in zwei Bereiche unterteilt werden. Neben den praktischen Aufgaben, die auch den pflegerischen Bedarf umfassen, muss die Gestaltung emotionaler und sozialer Beziehungen in der Schule ebenfalls vollständig vom Schulbegleiter abgedeckt werden. Das Arbeitsfeld der Schulbegleitung kann je nach Schüler, Schule, Schulart oder Kontext stark variieren. Die angeeignete Arbeitsweise sollte unter Berücksichtigung der Anforderungen, Umstände und situativen äußeren Einflüsse grundsätzlich beibehalten und lediglich durch individuelle Anpassungen ergänzt werden.
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Schulbegleiter Aufgaben – beinhalten u. a.
- Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag (Klassenraumwechsel, Pausenbegleitung, Weg- und Busbegleitung, etc.)
- Abwendung von Gefahrensituationen
- Unterstützung bei der Bereitstellung der richtigen Arbeitsmaterialien, beim Aufräumen der Schultasche, bei der Strukturierung des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Fokussierung der Aufmerksamkeit im Unterricht
- ggf. Übernahme von Schreibarbeiten für die weitere Bearbeitung durch den Schüler
- Hilfestellung hinsichtlich des Lerntempos und des Arbeitsverhaltens.
- Hilfestellung bei der Umsetzung von Übungseinheiten und Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen.
- Mitreden, mitgestalten und mitbestimmen – Partizipation auf allen Ebenen fördern
- Unterstützung zum Regel-Verständnis/Akzeptanz (eigen und Fremdwahrnehmung).
- Bei Bedarf Frei- und Rückzugsräume anbieten und schaffen
- Deeskalierender Einsatz im Konfliktfall
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Medikamentengabe/Notfallmedikament (nach schriftlicher Unterweisung durch die Erziehungsberechtigten/Arzt).
- Nach Bedarf Hilfe beim Toilettengang und der Körperpflege
- Autonomie und soziale Kompetenzen vermitteln.
- Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung.
- Bindungsfähigkeit und soziale Integration fördern.
- Kooperation und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Veränderungsprozesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Beratung der Erziehungsberechtigten, um eventuell weitere benötigte Hilfen zu installieren.
- Beteiligung an Hilfeplangesprächen, um Art, Umfang, Dauer und Ziele der Hilfe zu definieren.
- Einhaltung und Dokumentation der zuvor festgelegten Hilfeplanung.
- Hilfebedürftigkeit in regelmäßigen Abständen auf Notwendigkeit bzw. Veränderung prüfen.
- Ermöglichen der Teilnahme an Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
Schulbegleiter Aufgaben
WICHTIGE PUNKTE, DIE ZU BEACHTEN SIND!
- Die direkte Weisungsbefugnis für die Mitarbeiter*innen obliegt der pädagogischen Leitung der Schulassistenz. In der Regel sind Schulbegleiter jedoch befugt, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen (Entscheidungskompetenz).
- Obwohl die Praxis ein anderes Bild vermittelt, bleibt die Verantwortung für die umfassende pädagogische Förderung des Kindes oder Jugendlichen sowie die Gestaltung des Unterrichts vollständig bei der Schule.
- Medizinische Aufgaben wie beispielsweise Absaugungen, Beatmung, Blutzuckermessung, Infusion, Injektion und künstliche Ernährung dürfen ausschließlich von speziell geschulten Mitarbeiter*innen durchgeführt werden.
- Eine Verunselbständigung des Kindes oder Jugendlichen sollte vermieden werden.
