Wechselnde Orte als Springer…
Spannende, abwechslungsreiche Einsätze mit vielen neuen Eindrücken
Schulbegleiter Minijob… stellen geringfügige Beschäftigungen dar, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt 556 Euro nicht überschreitet. Minijobber sind zudem von Steuer- und Sozialabgaben befreit, weshalb in diesem Fall brutto gleich netto ist. In Deutschland existieren zwei Arten von Minijobs.
Minijob Arten:
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten, wobei die Einkünfte dabei nicht über der Haupteinnahmequelle liegen dürfen. Eine Saisonbeschäftigung kommt hier sicherlich primär in Betracht. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf der monatliche Verdienst die Grenze von 556 € nicht überschreiten. Die genaue Berechnung der Arbeitsstunden ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn, der jedoch nicht niedriger sein darf als der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto/Std. (Stand – 01.01.2025)
Wie lauten die Empfehlungen für die Jahre 2026 und 2027?
Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro in der Stunde und am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Gibt es ausnahmen beim Mindestlohn?
Es gilt weiterhin nicht für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
- Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
- Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
- ehrenamtlich Tätigkeiten.
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Bürgergeld und Minijob, welcher Zuverdienst ist gestattet?
Dank einer Freibetragsgrenze haben Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit, durch die Ausübung eines Minijobs ihr Einkommen zu erhöhen und somit für etwas mehr finanziellen Spielraum zu sorgen. Der Hinzuverdienst ist gesetzlich eindeutig geregelt, sodass ein Freibetrag von 100 Euro gilt, den die Betroffenen zusätzlich und anrechnungsfrei verdienen dürfen. Bei Beträgen zwischen 100 und 556 Euro sind hingegen nur 20 % anrechnungsfrei.
Minijob, Nachteile gegenüber einer sozialversicherungspflichtiger Anstellung
Wer einen Minijob ausübt, ist von der Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Die Beschäftigten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
In der Rentenversicherung sind Minijobber in der Regel pflichtversichert, haben jedoch die Möglichkeit, sich durch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung von dieser Pflicht befreien zu lassen.
Schulbegleiter Minijob – Erhöhtes Anforderungsprofil
Der Einsatz als sogenannter Springer ist äußerst vielfältig und herausfordernd. Es ist nicht für jeden geeignet, ständig im Ungewissen zu sein, wo und wann der nächste Einsatz stattfindet und welche Anforderungen an diesem Tag auf einen zukommen. Die Betreuungsperson muss von Anfang an in der Lage sein, ein breites Spektrum abzudecken und sich schnell an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Daher sollte nur Personal eingesetzt werden, das sehr engagiert, flexibel und vor allem erfahren ist. In unserer Branche sind diese Personen die wahren Helfer in der Not… Sie vertreten erkrankte Mitarbeiter*innen, unterstützen bei Kurzbeschulungen und helfen den Kindern und Jugendlichen, sich nach längerer Abwesenheit wieder schrittweise an das Schulsystem zu gewöhnen… Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dürfen ohne Begleitung nicht am Schulleben teilnehmen, was die Bedeutung unserer Arbeit und insbesondere den Einsatz von Vertretungskräften (Springer) deutlich macht.
Schulbegleiter Minijob
NEUE VERDIENSTGRENZE
- Ab dem 01. Januar 2025 dürfen alle Minijobber 556 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen
- Unvorhersehbare Mehrarbeit, z. B. durch erkrankte Mitarbeiter*innen kann gelegentlich die Verdienstgrenze in einzelnen Monaten überschreiten.
